Teilnahmebedingungen
... für Ihre EVA-Einreichung
Rechtliche Grundlage für die Teilnahme am EVA ist der 2-seitige unterschriebene Einreicherbogen. Bitte füllen Sie diesen sorgfältig aus. "Firmierungen" oder die "Bezeichnung des Events" sind für uns bindende Grundlage für alle Veröffentlichungen und ggf. für die Erstellung der Urkunden. Bitte bedenken Sie dies. Bitte vergessen Sie auf dem Einreichungsbogen nicht Unterschrift und Firmenstempel auf beiden Seiten!
Bedingungen für die Teilnahme
Teilnehmen können Projekte, die zwischen dem 01.01.2010 und dem 30.06.2011 abgeschlossen wurden/ werden.
Nominierungen
Nach der Jurysitzung nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und teilen Ihnen mit, ob Ihr eingereichtes Marketing-Event für den EVA nominiert wurde. Im Fall einer Nominierung erhalten Sie eine Mitteilung, welche zusätzlichen Informationen wir von Ihnen benötigen.
Einreichungsunterlagen
Alle Unterlagen sind dem Auslober kostenfrei anzuliefern. Sie gehen in das Eigentum des FME im FAMAB e. V. über und werden nicht zurückgesandt.
Teilnahmegebühren
Preisgestaltung: Erstmals werden die Einreicherkonditionen Unterschiede für Mitglieder und Nicht-Mitglieder enthalten.
Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 695,00 Euro zzgl. Mwst pro eingereichter Bewerbung. Nicht-Mitglieder können mit Ihrem Projekte für 795,00 Euro zzgl. Mwst teilnehmen. Einreicherschluss ist der 30.06.2011. Der Einreicherschluss kann bis zum 31.07.2011 verlängert werden, allerdings wird dann ein Zuschlag erhoben. Vom 01.07. bis zum 15.07.2011 beträgt dieser 150 Euro zzgl. Mwst, vom 16.07. bis zum 31.07.2011 müssen 300 Euro zzgl. Mwst berechnet werden.
Bei Einreichungen aus dem Ausland behalten wir uns vor, eine Bankgebühr von 15,00 € zu berechnen.
In die Teilnahmegebühr eingeschlossen ist:
- die Teilnahme von zwei Personen an der ADAM- und EVA-Preisverleihung 2011 für Mitglieder
- die Teilnahme von einer Person an der ADAM- und EVA-Preisverleihung 2011 für Nicht-Mitglieder
Bedingung für die Teilnahme an EVA ist, dass die Teilnahmegebühr bis zum Ende der Bewerbungsfrist an das FME im FAMAB e.V. entrichtet wurde. Hierzu können Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen Scheck beilegen oder eine Überweisung an das FME im FAMAB e. V. vornehmen.
Die Kontoverbindung lautet:
Volksbank Rheda-Wiedenbrück
Kto-Nr. 43 47 681 800, BLZ 478 601 25
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung das Stichwort EVA 11 sowie die Kurzbezeichnung Ihres Projektes an.
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen erhalten Sie eine Rechnung über den gezahlten Betrag.
Senden Sie Ihre Teilnahmeunterlagen an:
FME - Forum Marketing Eventagenturen
Berliner Straße 26
33378 Rheda-Wiedenbrück
Berücksichtigt werden können nur Einsendungen, die vollständig sind, den Teilnahmebedingungen genügen und deren Teilnahmegebühr bis zum Ende der Bewerbungsfrist an das FME im FAMAB e. V. entrichtet wurde.
Nutzungs- und Verwertungsrechte
Der Einreicher erklärt ausdrücklich zur nachfolgend aufgeführten Verwertungsrechteübertragung berechtigt zu sein und überträgt sodann dem FAMAB e. V. die zeitlich und örtlich unbegrenzten einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den eingereichten Unterlagen zum Zweck der erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, der Abdruck der Fotos und Materialien im FAMAB Report und in sonstigen Pressemeldungen, in den Informationsmaterialien zu ADAM und EVA, die Veröffentlichung von Fotos und Videos auf Webseiten sowie die Verwendung von Fotos, Filmen und sonstiger Materialen auf Dokumentations-DVD. Von der Rechteübertragung umfasst sind somit sämtliche körperlichen und unkörperlichen Verwertungen in allen Formen und Medien, insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht, das Recht der Archivierung und der Zurverfügungstellung an die Öffentlichkeit, des Drucknebenrechtes, das Tonträgerrecht, das Recht der Ton- und Bildaufzeichnung, das Filmherstellungsrecht, d. h. das Recht Ton- / Bildaufzeichnungen zu bearbeiten und herzustellen sowie das Recht zur Verwendung von Namen und Logos im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen. Der Einreicher erklärt sein ausdrückliches Einverständnis damit, dass der Hinweis auf die Urheberschaft im Impressum mit dem entsprechenden Verweis ausreicht und er trägt gegebenenfalls Sorge dafür, dass der Urheber dieser Vereinbarung zur Urheberbenennung ausdrücklich zustimmt.
17.02.2011 / bj
