Versteigerung Funkfrequenzen
Aktionen und LTE-Datenbank
Aufgrund der engen finanziellen Situation vieler Kulturbetriebe bedeutet dies, dass keine neuen Geräte angeschafft werden können. Dies führt dazu, dass Veranstaltungen erheblich gestört werden oder gar nicht erst stattfinden können.
Helfen Sie dabei, das zu verhindern und unterstützen Sie die E-Petition...
Der FAMAB unterstützt den Aufruf des APWPT!
Sonderseite dazu:
http://www.apwpt.org/aufruf-zu-einer-e-petition/
Rund um die Diskussion und Umsetzung einer Förderrichtlinie zur Versteigerung der Funkfrequenzen gibt es einige Neuigkeiten und Aktionen.
Der APWPT nimmt folgendermaßen Stellung zu dem aktuellen Sachstand.
Die Mitglieder werden gebeten, einzeln zu den Abgeordneten Kontakt aufzunehmen und sich direkt an Mitarbeiter des Haushaltsausschusses zu wenden, um sie von der Notwendigkeit zu überzeugen, die vorgelegte Förderrichtlinie abzulehnen und substanzielle Änderungen zu fordern.
Die Mitglieder finden Sie auf der Webseite:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a08/mitglieder.html
Begründung:
- Weil aufgrund der bisher bekannten Kriterien, kaum eine Organisation/Unternehmen Anspruchsberechtigt ist.
Die Richtlinie muss erheblich nachgebessert werden. Ein Beispiel könnte die englische Entschädigungspraxis geben.
- Die Summe (129 Mio. € abzüglich Sachbearbeitungskosten) ist insgesamt zu niedrig. Bisherige Forderung der Länder ist mindestens 600 Mio. Euro.
Das aktuelle Beispiel der Stadt Bad Hersfeld (Veröffentlichung hier erfolgt) zeigt, dass durchaus Kosten von 4.000,- € pro Mikrofonstrecke einzuplanen sind.
Die Schätzungen der Länder gehen von ca. 2500,- € pro Mikrofonstrecke aus, sind also bereits sehr zurückhaltend.
Das BMF könnte dem problemlos folgen, wenn seine Annahmen nach deutlich weniger Geräten im Markt stimmen würden. Dann würde die Haushaltssumme nicht abgerufen werden.
- Die Verhandlungen zwischen den Ländern und dem Bund über eine angemessen Entschädigung müssen wieder aufgenommen und sollten rasch abgeschlossen werden.
Damit könnte u.U. die Notwendigkeit für eine E-Petition entfallen, die wir aktuell vorbereiten.
Falls Briefkontakt direkt zum Haushaltsausschuss notwendig ist, sind alle Abgeordneten über diese Postanschrift zu erreichen:
Name, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Platz der Republik 1
Die email-Adresse ist in der Regel: vorname.nachname(at)bundestag.de
Weitere Infos:
Die LTE-Datenbank wurde aktualisiert. Jetzt sind 5008 Gemeinden (~43%) für den LTE-Betrieb oder –Ausbau markiert.
Hinweise für die Nutzung unserer LTE-Datenbank
Bei der Erstnutzung wird manchmal davon ausgegangen, dass eine Gemeindekennzahl (GKZ) UND ein vollständiger Gemeindenamen angegeben werden müssen. Das ist nicht richtig.
Die Gemeindekennzahl, heute Amtlicher Gemeinde Schlüssel (ASR) genannt, bezeichnet eine Stadt/Gemeinde eindeutig, dürfte aber meistens unbekannt sein. Daher können Sie alternativ einen Gemeindenamen eingeben und lassen das Feld der Gemeindekennzahl einfach leer.
Sollte die genauen Schreibweise der gesuchten Gemeinde unbekannt sein, so reicht die Eingabe der ersten 4 Anfangsbuchstaben. Dann auf SUCHEN drücken.
Wenn Ihren Angaben auf mehrere Datenbankeinträge verweisen, dann wird eine Kurzliste ausgegeben, die Ihnen weiter helfen kann.
Kontakt:
Association of Professional Wireless Production Technologies e. V. c/o Matthias Fehr
Erlanger Str. 9
D-91083 Baiersdorf
Tel.: +49 (0) 9133 60 76 864
Fax: +49 (0) 9133 60 76 865
