1. Forum Marketing-Eventagenturen Forum Marketing-Eventagenturen FME sind Agenturen, die als Hauptzweck die Konzeption, Organisation und Durchführung von Marketing-Events im definierten Sinne haben und nicht mehr als 70 % des Umsatzes mit nur einem Kunden erzielen. Sie haben oft die konzeptionelle Hoheit für Marketing-Events oder treten als Generalunternehmer auf.
1.1 Sitzungen
Das FME tagt in der Regel zweimal im Jahr; im Frühjahr und im Herbst. Aus aktuellem Anlaß können auch weitere Sitzungen einberufen werden. Dabei dient die Herbstsitzung zur Vorbereitung von Beschlüssen in der Jahreshauptversammlung und sollte daher 6 Wochen vorher stattfinden, damit Anträge fristgemäß bei der Geschäftsstelle eingehen können.
1.2 Einberufungsverfahren
Die Einberufung einer Sitzung des FME hat mindestens einen Monat vorher - unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung durch die Geschäftsführung - im Einvernehmen mit dem Präsidium schriftlich zu erfolgen. Jedes Mitglied des FME kann bis spätestens vierzehn Tage vor dem Tag der Sitzung bei der Geschäftsführung schriftlich beantragen, dass weitere Tagungsordnungspunkte/Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen. Das Präsidium entscheidet innerhalb einer Woche, welche Anträge nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden und veranlasst durch die Geschäftsführung die sofortige Zusendung der endgültigen Tagesordnung an alle FME-Mitglieder, bis spätestens eine Woche vor der Sitzung.
Über die Beschlüsse des FME wird eine schriftliche Niederschrift angefertigt, über die Inhalte werden der Gesamtvorstand und die Geschäftsführung informiert.
1.3 Versammlungsleitung
Die Sitzung des FME wird vom FME-Präsidenten geleitet, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Präsidenten. Die FME-Sitzung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen.
1.4 Beschlussfassung
Das FME fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, in der Regel per Akklamation, auf besonderen Antrag eines Mitgliedes kann über eine geheime Abstimmung per einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden werden.
Das FME ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Eine Stimmvertretung ist nach den Regeln des allgemeinen Vereinsrecht zulässig. Die FME-Mitglieder nominieren Kandidaten und wählen das FME-Präsidium . Auf Antrag eines Mitgliedes kann die Wahl geheim erfolgen, wenn sich die Mitglieder mit einfacher Mehrheit dafür entscheiden. Wahlen und die aufgestellten/von den Mitgliedern vorgeschlagenen Kandidaten für das Präsidium werden mit der Tagesordnung und der Einladung zur Sitzung des FME im Frühjahr bekannt gegeben. Die Kandidaten sollten sich während der Sitzung vorstellen.
Wahlen und Umlagen mit wirtschaftlichen Konsequenzen für die Mitglieder sind mit absoluter Mehrheit der anwesenden Stimmen zu fassen. Die Wahlen erfolgen in geheimen und getrennten Wahlgängen.