Geschäftsordnung des FME

Vorbemerkung

In der FAMAB-Geschäftsordnung unter 1 Foren, Seite II, Absatz 1.4 „Organisation und Zuständigkeiten der Foren“ ist geregelt, dass jedes Forum seine Struktur und Arbeitsweise grundsätzlich selbst nach den bestehenden Bestimmungen des Verbandes, insbesondere der Satzung regelt. Dazu kann sich FME eine Geschäftsordnung geben, die die Mitwirkung der FME-Mitglieder an der Meinungsbildung und an den Beschlüssen sicher stellt. Die Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung des Gesamtvorstandes. 

1 Forum Marketing-Eventagenturen
1.    Forum Marketing-Eventagenturen

Forum Marketing-Eventagenturen FME sind Agenturen, die als Hauptzweck die Konzeption, Organisation und Durchführung von Marketing-Events im definierten Sinne haben und nicht mehr als 70 % des Umsatzes mit nur einem Kunden erzielen. Sie haben oft die konzeptionelle Hoheit für Marketing-Events oder treten als Generalunternehmer auf.

 

1.1    Sitzungen
Das FME tagt in der Regel zweimal im Jahr; im Frühjahr und im Herbst. Aus aktuellem Anlaß können auch weitere Sitzungen einberufen werden. Dabei dient die Herbstsitzung zur Vorbereitung von Beschlüssen in der Jahreshauptversammlung und sollte daher 6 Wochen vorher stattfinden, damit Anträge fristgemäß bei der Geschäftsstelle eingehen können.

 

1.2    Einberufungsverfahren
Die Einberufung einer Sitzung des FME hat mindestens einen Monat vorher - unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung durch die Geschäftsführung - im Einvernehmen mit dem Präsidium schriftlich zu erfolgen. Jedes Mitglied des FME kann bis spätestens vierzehn Tage vor dem Tag der Sitzung bei der Geschäftsführung schriftlich beantragen, dass weitere Tagungsordnungspunkte/Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen. Das Präsidium entscheidet innerhalb einer Woche, welche Anträge nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden und veranlasst durch die Geschäftsführung die sofortige Zusendung der endgültigen Tagesordnung an alle FME-Mitglieder, bis spätestens eine Woche vor der Sitzung.

Über die Beschlüsse des FME wird eine schriftliche Niederschrift angefertigt, über die Inhalte werden der Gesamtvorstand und die Geschäftsführung informiert.

 

1.3    Versammlungsleitung
Die Sitzung des FME wird vom FME-Präsidenten  geleitet, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Präsidenten. Die FME-Sitzung  ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen.

 

1.4    Beschlussfassung
Das FME fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, in der Regel per Akklamation, auf besonderen Antrag eines Mitgliedes kann über eine geheime Abstimmung per einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden werden.

Das FME ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Eine Stimmvertretung ist nach den Regeln des allgemeinen Vereinsrecht zulässig. Die FME-Mitglieder nominieren Kandidaten und wählen das FME-Präsidium . Auf Antrag eines Mitgliedes kann die Wahl geheim erfolgen, wenn sich die Mitglieder mit einfacher Mehrheit dafür entscheiden. Wahlen und die aufgestellten/von den Mitgliedern vorgeschlagenen Kandidaten für das Präsidium werden mit der Tagesordnung und der Einladung zur Sitzung des FME im Frühjahr bekannt gegeben. Die Kandidaten sollten sich während der Sitzung vorstellen.

Wahlen und Umlagen mit wirtschaftlichen Konsequenzen für die Mitglieder sind mit absoluter Mehrheit der anwesenden Stimmen zu fassen. Die Wahlen erfolgen in geheimen und getrennten Wahlgängen.

2 Präsidium

2.1    Zusammensetzung des Präsidiums
Das Präsidium besteht aus
·         einem Präsidenten
·         einem Stellvertreter Präsident und
·         maximal drei weiteren Präsidiumsmitgliedern aus dem FME 

 

2.2    Aufgaben des Präsidiums
Das Präsidium ist für alle Aufgaben und Themen des FME zuständig. Dabei werden unterschiedliche Verantwortungsbereiche innerhalb des FME definiert und einzelnen Präsidiumsmitgliedern zugeordnet Seine besondere Verantwortung gilt den Aufgaben und Themen, die insbesondere das FME betreffen. Das Präsidium sorgt eigenverantwortlich dafür, dass der Gesamtvorstand Kenntnis erhält von besonderen Problematiken und Themen und stellt Anträge an den Gesamtvorstand für Budgets, die möglicherweise benötigt werden.

 

2.3    Präsidiumssitzungen
Der Präsident beruft die Präsidiumssitzung ein. Beschlüsse, Entscheidungen und Ergebnisse des Präsidiums, der Arbeitskreise oder der Versammlung des FME werden dem Gesamtvorstand und der Geschäftsführung zeitnah schriftlich mitgeteilt, soweit ein Vertreter der Geschäftsführung nicht durch Teilnahme an der Entscheidungsfindung Kenntnis erlangt hat. Die Präsidiumssitzungen werden in der Regel vom Präsidenten geleitet.

 

2.4    Beschlussfassung des Präsidiums
Das Präsidium leitet das FME im Sinne, der vom FME gefassten Beschlüsse. Das Präsidium ist nicht gleich Fachvorstand des Gesamtverbandes. Aus diesem Grund kann die Anzahl der Präsidiumsmitglieder größer sein, als die Anzahl der in den Gesamtvorstand entsandten Präsidiumsmitglieder.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Es sind auch schriftliche, fernmündliche oder ähnliche Beschlüsse möglich.

 

2.5    Amtsdauer
Die Amtsperioden der einzelnen Präsidiumsmitglieder sollten unterschiedlich sein, so dass es nicht möglich ist, zum gleichen Zeitpunkt alle Mitglieder des Präsidiums neu wählen zu müssen. Die Präsidiumsmitglieder werden für jeweils zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

 

2.6    Ausscheiden von Präsidiumsmitgliedern
Jedes Präsidiumsmitglied bleibt im Amt, bis das neue Präsidiumsmitglied ordnungsgemäß bestellt ist.
Scheidet ein Präsidiumsmitglied vorzeitig aus, kann sich das Präsidium durch Kooptation selbst ergänzen. Die Ergänzung hat nur Gültigkeit bis zum Ende der darauffolgenden Sitzung des Forums.

3 Fachvorstände

Das FME nominiert in seiner Sitzung die Fachvorstände des FME aus dem Personenkreis des Präsidiums. Kandidatenvorschläge werden mit der Tagesordnung und Einladung zur Herbstsitzung des FME bekannt gegeben.

4 Arbeitskreise

Die Bildung der Arbeitskreise des FME unterliegen den Vorgaben der übergeordneten FAMAB-Geschäftsordnung.

Die Einrichtung von Arbeitskreisen beschließt das FME.

Der Gesamtvorstand entscheidet im Hinblick auf Budget und Ressourcen der Arbeitskreise.

 

Satzung des FAMAB

Die Geschäftsordnung dieses Forums regelt die Belange des FME. Es ist ein Forum im FAMAB Verband Direkte Wirtschaftskommunikation e.V.

Außerdem finden Sie diese in der rechten Spalte zum Herunterladen.

Downloads

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Downloads

Die folgende Übersicht zeigt, welche Möglichkeiten FME-Mitglieder haben, um Themen zu initiieren, Beschlüsse vorzubereiten und zu fassen.