Schadenersatz bei Spam?
Nach einem Urteil des Amtsgerichts München begründet das einmalige Zusenden einer Werbe-Email noch keinen Schaden beim Adressaten.
Zwar kann die unerlaubte Zusendung von Werbe-E-Mails eine unerlaubte Handlung darstellen und damit einen zu ersetzenden Schaden begründen. Einen Anspruch auf Ausgleich allerdings setze, so das Amtsgericht München, einen Eingriff in den Gewerbebetrieb und eine unmittelbare Beeinträchtigung von einer gewissen Intensität voraus. Das fehle bei einer lediglich einmaligen Zusendung einer Werbe-E-Mail. Diese möge als lästig empfunden werden, gehe aber über das sozial Übliche nicht hinaus.
AZ: 213 C 29365/03
Unzulässige E-Mail-Werbung
Wie kann man sich schützen?
Wie die Telefax-Werbung sind Werbebotschaften per E-Mail regelmäßig rechtlich unzulässig, wenn sie ohne Einwilligung des Empfängers versandt werden. Allerdings ist der Anspruch auf Unterlassung meistens nicht durchsetzbar. Entweder ist der Absender überhaupt nicht zu erkennen oder die Mail läuft über einen Server im Ausland und ein Zugriff auf ihn ist nicht möglich. Das Vorgehen gegen einen Versender (beispielsweise durch eine Abmahnung des Versenders oder durch eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale) ist daher nur sinnvoll, wenn eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland oder im europäischen Ausland zu ermitteln ist (beispielsweise, wenn das werbende Unternehmen oder der Domain-Inhaber zu einem beworbenen Hyperlink in Deutschland ansässig ist).
Um sich vor E-Mail-Werbung (Spam) zu schützen, sollten Sie sich an folgende Verhaltensregeln halten:
- Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse nicht sorglos an Fremde weiter: Lesen Sie bei Bestellungen im Internet (auch bei Bestellung eines Newsletters) sorgfältig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Bestellformular daraufhin durch, ob Sie in den Erhalt von E-Mail-Werbung einwilligen.
- Veröffentlichen Sie Ihre E-Mail-Adresse nicht im Internet: In Newsgroups z. B. ist es sinnvoll, kostenlose E-Mail-Adressen anzugeben, die Sie über Anbieter wie www.gmx.de und www.hotmail.com erhalten. Eine weitere Möglichkeit bietet der Dienst www.spamgourmet.com . Hier erhalten Sie Wegwerf-E-Mail-Adressen, die an Ihre reguläre E-Mail-Adresse weitergeleitet werden. Sie denken sich eine Adresse aus, die bis zu zwanzig Mal verwendet werden kann und dann "weggeworfen" wird. Alle danach noch eingehenden Mails werden von Spamgourmet gelöscht. Sollten Sie Ihre Adresse auf Ihrer Webseite bekannt geben, so ist es hilfreich diese als Bilddatei und nicht als Text auf der Webseite zu veröffentlichen. Denn Spammer nutzen spezielle Suchprogramme, die das Internet systematisch nach dem @-Zeichen durchforsten, um an E-Mail-Adressen zu gelangen. Diese Programme erkennen aber i. d. R. nur Textzeichen.
- Antworten Sie nicht auf E-Mail-Werbung: Häufig wird in Werbe-E-Mails eine E-Mail-Adresse angegeben, an die Sie sich wenden können, um dem Erhalt von Werbung zu widersprechen. Oft wird auch ein Hyperlink angegeben („Klicken Sie hier, wenn Sie keine weitere Werbung erhalten möchten.“) Dabei handelt es sich häufig nur um einen Trick um festzustellen, ob die Werbung vom Empfänger gelesen wird. Wenn Sie an den Versender eine E-Mail schicken oder den Hyperlink anklicken, zeigen Sie damit, dass Ihre E-Mail-Adresse gültig ist und auch abgerufen wird. Damit steigt Ihre E-Mail-Adresse in Adresshändlerkreisen an Wert und Sie erhalten in Zukunft eher mehr als weniger Werbe-E-Mails.
- Tragen Sie sich nicht in sog. Robinson-Listen ein: In Robinson-Listen kann man sich eintragen, um E-Mail-Versendern zu zeigen, dass E-Mail-Werbung unerwünscht ist. Die Listen wären durchaus sinnvoll, wenn die Versender von Werbe-E-Mails diese Listen beachten würden. Das ist aber meist nicht der Fall, im Normalfall bleibt die Eintragung daher ohne Auswirkung. Im schlimmsten Fall gelingt es Versendern von Werbe-E-Mails, die Robinson-Listen abzurufen und so tausende funktionierender E-Mail-Adressen zu erhalten. Der gute Grundgedanke wird damit ad absurdum geführt.
- Verwenden Sie ein E-Mail-Programm mit einer guten Filterfunktion: Sie können hier die Filterfunktion von E-Mail-Clients wie Microsoft Outlook oder Pegasus Mail nutzen. Einfacher wird es aber, wenn Sie ein Zusatz-Programm wie SpamPal . Das ist ein kostenloses OpenSource-Programm, mit dem man lästigen Spam von Mails, die man wirklich lesen will, unterscheiden kann. Mit SpamPal kann man Werbe-E-Mails in einen separaten Ordner filtern lassen, um nicht von den wirklich wichtigen Mails abgelenkt zu werden.
Nur, wenn es sich um einen erkennbaren Versender in Europa handelt, hat die Wettbewerbszentrale eine Chance, gegen die unzulässige E-Mail-Werbung vorzugehen.
Am 22.9.2005 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Rahmen des mit der Wettbewerbszentrale und eco e. V. gegründeten Aktionsbündisses Spam eine E-Mail-Beschwerdemöglichkeit eingerichtet. Wenn Sie Verbraucher sind, leiten Sie die Ihnen unverlangt zugesandte E-Mail-Werbung bitte an beschwerdestelle at spam.vzbv.de weiter!
Wenn Sie als Unternehmer in der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit durch Spam belästigt wurden, folgen Sie bitte dem folgenden Link.
Ein weiterer Auszug zu dem Thema:

